Versicherungsfremde Leistungen schmälern die Rentenkasse

Der Begriff “Griff in die Rentenkasse” wird umgangssprachlich verwendet, um die zweckentfremdete Nutzung von Geldern der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Staat zu beschreiben für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen.

Diese versicherungsfremden Leistungen der deutschen Rentenversicherung sind Leistungen, die nicht aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert werden sollten, weil sie nicht dem eigentlichen Zweck der Rentenversicherung entsprechen – nämlich der Absicherung des Erwerbseinkommens im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall.

Diese versicherungsfremden Leistungen erfüllen gesellschafts-, sozial- oder familienpolitische Ziele und kommen häufig auch Menschen zugute, die keine oder nur geringe Beiträge geleistet haben. Finanziert werden sie allerdings oft aus den Beitragsmitteln der Rentenversicherung, was eine Quersubventionierung zulasten der Beitragszahler bedeutet.

Was sind versicherungsfremde Leistungen?

Versicherungsfremde Leistungen lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen:

Leistungen für Zeiten ohne Beitragspflicht

  • Anrechnung von Kindererziehungszeiten
  • Berücksichtigung von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
  • Pflege von Angehörigen
  • Ersatzzeiten (z. B. Kriegsdienst, politische Haft in der DDR)
  • Arbeitslosigkeit (bestimmte Zeiträume)

Rentenleistungen an Personen ohne ausreichende Beitragsleistung

  • Renten an Spätaussiedler und Vertriebene, deren im Ausland liegende Versicherungszeiten anerkannt werden
  • Renten an Menschen mit sehr kurzen oder unterbrochenen Erwerbsbiografien

Sozialpolitische Rentenregelungen

  • Hinterbliebenenrente, unabhängig von der eigenen Beitragsleistung
  • Ost-West-Rentenangleichung
  • Zahlungen an Kriegsopfer oder Waisen

Fiskalische Entlastung anderer staatlicher Systeme

  • Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen, die auch arbeitsmarktpolitische Ziele erfüllen

wird fortgesetzt …

Rente Teil 4 – Der Griff in die Rentenkasse

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