Versicherungsfremde Leistungen schmälern die Rentenkasse
Der Begriff „Griff in die Rentenkasse“ wird umgangssprachlich verwendet, um die zweckentfremdete Nutzung von Geldern der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Staat zu beschreiben für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen.
Diese versicherungsfremden Leistungen der deutschen Rentenversicherung sind Leistungen, die nicht aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert werden sollten, weil sie nicht dem eigentlichen Zweck der Rentenversicherung entsprechen – nämlich der Absicherung des Erwerbseinkommens im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall.
Diese versicherungsfremden Leistungen erfüllen gesellschafts-, sozial- oder familienpolitische Ziele und kommen häufig auch Menschen zugute, die keine oder nur geringe Beiträge geleistet haben. Finanziert werden sie allerdings oft aus den Beitragsmitteln der Rentenversicherung, was eine Quersubventionierung zulasten der Beitragszahler bedeutet.
Was sind versicherungsfremde Leistungen?
Versicherungsfremde Leistungen lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen:
Leistungen für Zeiten ohne Beitragspflicht
- Anrechnung von Kindererziehungszeiten
- Berücksichtigung von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
- Pflege von Angehörigen
- Ersatzzeiten (z. B. Kriegsdienst, politische Haft in der DDR)
- Arbeitslosigkeit (bestimmte Zeiträume)
Rentenleistungen an Personen ohne ausreichende Beitragsleistung
- Renten an Spätaussiedler und Vertriebene, deren im Ausland liegende Versicherungszeiten anerkannt werden
- Renten an Menschen mit sehr kurzen oder unterbrochenen Erwerbsbiografien
Sozialpolitische Rentenregelungen
- Hinterbliebenenrente, unabhängig von der eigenen Beitragsleistung
- Ost-West-Rentenangleichung
- Zahlungen an Kriegsopfer oder Waisen
Fiskalische Entlastung anderer staatlicher Systeme
- Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen, die auch arbeitsmarktpolitische Ziele erfüllen
Von welcher Summe sprechen wir da?
Das Thema versicherungsfremde Leistungen, die zum Teil von den Beitragszahlern mit finanziert werden, ist naturgemäß ein sehr heikles. Eigentlich müsste der Staat diese Leistungen zu 100 % übernehmen, da damit gesellschafts-, sozial- oder familienpolitische Ziele erreicht werden und nicht der eigentliche Zweck der Rentenversicherung erfüllt wird, nämlich die Absicherung des Erwerbseinkommens im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall für die Beitragszahler. Die sogenannten staatlichen „Zuschüsse“ zur Rentenversicherung entpuppen sich bei näherem Hinsehen eher als Teilzahlungen für diese versicherungsfremden Leistungen. Eine offizielle Statistik über die Höhe derselben gibt es verständlicherweise nicht. Welcher Schuldner stellt sich schon freiwillig an den Pranger.
Die Teufel Tabelle hilft weiter
In dieser Tabelle sind die versicherungsfremden Leistungen sowie deren Deckungsgrad durch staatliche „Zuschüsse“ von 1957 bis 2023 übersichtlich aufgelistet. Die Tabelle wird veröffentlicht von der „Aktion Demokratische Gemeinschaft E.V.“ (http://www.adg-ev.de). Macht Euch selbst ein Bild.
Hier geht‘ s zur Teufel Tabelle
Ein Blick auf 2024 – 46 Milliarden Euro Defizit
Der sogenannte Zuschuss hat die zusätzlichen Kosten leider nicht ganz gedeckt, wie dieser Auszug aus der Tabelle anschaulich darstellt.

*) DRV – Rentenversicherung in Zahlen 2025, Seite 20/21
**) DRV – Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2020, Ausgabe Oktober 2021
Quelle: ADG – http://www.adg-ev.de (Aktion Demokratische Gemeinschaft E.V.)