Rentenniveau 48 % von … ?
Das Rentenniveau von 48 % soll jetzt gesetzlich festgeschrieben werden bis 2032. Hurra – oder? Was bedeutet das eigentlich?
Zunächst einmal bedeutet das nicht, dass gesetzlich Versicherte 48 Prozent von ihrem letzten Brutto- oder Nettolohn als Rente erhalten. Das ist nur bei Beamten so, daß die letzten Gehälter die Ruhegeldhöhe bestimmen. Der normale Arbeitnehmer wird daran gemessen, was er durchschnittlich in seinem Arbeitsleben verdient hat. Und das ist in den meisten Fällen viel weniger als der letzte aktuelle Lohn.
So wird das Rentenniveau errechnet
Das Rentenniveau ist das Verhältnis der sogenannten Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Die Standardrente erhält man, wenn man 45 Jahre immer den aktuellen Durchschnittslohn verdient hat und darauf Rentenbeiträge gezahlt hat. Wer das schafft, erhält aktuell eben 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes als Rente. Verglichen wird die Netto-Rente vor Steuern mit dem Durchschnittslohn nach Abzug der Sozialversicherungsabgeben, ebenfalls vor Steuern. Die wenigsten Rentner können sich allerdings als Standardrentner bezeichnen. Bei vielen wurden nicht volle 45 Jahre eingezahlt oder der individuelle Durchschnittslohn war niedriger als der Standard oder beides.
So wirkt es sich konkret aus auch auf niedrigere Renten
Was nützt dann diese Festschreibung auf 48 %, wenn man weniger als die Standardrente hat?
Ganz einfach, wenn beim Standardrentner die 48 % erhalten bleiben sollen, muss die Rente in jedem Jahr gleich stark anwachsen wie der Durchschnittslohn. Steigt der Durchschnittslohn um z.B. um 5 %, müssen die Renten ebenfalls um 5 % erhöht werden. Würden die Renten weniger erhöht, würde das Verhältnis auf unter 48 % sinken. Eine gesetzliche Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 % garantiert somit regelmässige, den Lohnsteigerungen entsprechende Rentenerhöhungen, und das zum Wohl aller Rentner.
Und das ist nur recht und billig. Die Rentner haben ihre Schuldigkeit getan und früher mit steigenden Einkommen auch immer höhere Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Da steht ihnen auch eine jährliche Erhöhung zu, wenn die Einkommen steigen.